Labtec Services AG Labtec Services AG
Gewerbering 23, CH-5610 Wohlen
Tel. 056 619 89 19, Fax 056 619 89 18

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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Gültigkeit
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Labtec Services AG, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschliesslich unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.

Preise
Unsere Listenpreise sind unverbindliche Abgabepreise für die Schweiz, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer (MWSt). Änderungen bleiben vorbehalten.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers per Kurier oder LKW. Dem Käufer wird ein Versandkostenanteil berechnet. Nachlieferungen bei Verspätung erfolgen versandkostenfrei.

Zahlungsbedingungen
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postscheckkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch dann, wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme eines Zieles erfolgt. BeiAufnahme einer neuen Geschäftsverbindung können wir Vorauszahlung oder Garantien verlangen.Vorauszahlung können wir ebenfalls verlangen, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird oder Zweifel an derZahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen können wir auch eingeräumte Zahlungsfristenwiderrufen.

Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer zu melden, damit ein Schadenprotokoll aufgenommen werden kann. Mängel, die bei der ordnungsgemässenPrüfung der Ware feststellbar sind und bei Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Beanstandungen von Mängeln, die sich trotzunverzüglicher ordnungsgemässer Prüfung erst später zeigen, sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware vorzubringen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an unszurückgegeben werden. Es werden keine Rücksendungen ohne schriftliche Genehmigung unsererseitsakzeptiert. Bei Fehlbestellungen des Käufers werden 15% Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren
verrechnet. Hat der Käufer rechtzeitig einen Mangel oder die Lieferung anderer als der bestellten Ware beanstandet und ist diese Beanstandung begründet, wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegenErstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder der entsprechenden Gutschrift. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretenden
Unmöglichkeiten sind, ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt.

Garantie von Apparaten
Die Frist läuft vom Tage der Lieferung oder erfolgter Inbetriebnahme durch unsere Techniker an und wird mit der Garantiedauer auf den Lieferdokumenten oder Inbetriebnahmerapport festgehalten. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Apparate, die nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, werden, sofern der Mangel innert Garantiefrist gemeldet wird, kostenlos instandgestellt oder ersetzt. Für Ersatzbestandteile, die nicht durch unser Personal oder den Hersteller eingebaut wurden sowie für Bruch von Glas, glaskeramischen oder keramischen Werkstoffen wird keine Garantiegeleistet. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer seine Vertragspflicht nicht einhält.

Unverbindliche Beratung
Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Rechtsgültigkeit
Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die Verkaufs- und Lieferbedingungen früherer Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Durch jede Auftragserteilung anerkennt der Käufer alle Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wohlen AG.
Wohlen, Juli 2006


 


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